Reales Beispiel aus unserer Praxis:

Folgender BU-Fall hat sich in der Realität genauso zugetragen. Name, Ort sind aus Datenschutzgründen verändert:

Max Huber, selbständiger Installationsmeister, gut beschäftigt, 35 Jahre alt, verheiratet. Sein Betrieb läuft gut, viel ansparen war aber noch nicht möglich, weil in die Zukunft investiert wird. Zu Beginn seiner Selbständigkeit, 30-jährig, hat sich unser Mandant über uns erstklassig privat voll krankenversichert.
Danach wurde öfter telefoniert, er wolle doch auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Er müsse zwar noch als Handwerker in die LVA Beiträge einzahlen und hätte dort auch entsprechenden Schutz, nur sei ihm leider bekannt, im Ernstfall leisten die auch nur in ganz schlimmen Fällen. Über ein Jahr war wiederholt die Rede davon, den BU-Schutz zu realisieren, aber ein Installationsmeister arbeitet ja auch regelmäßig bis spät abends.

Endlich mal, am 4.8.98 wurde ein Sondertermin gemacht und eine BU-Rente in Höhe, von damals 3.000 DM mtl., jährlich 36.000 DM vereinbart, bei einem leistungsstarken Anbieter. Max Huber war damals 31 Jahre alt und man wählte eine Versicherungsdauer bis zum 50. Lebensjahr (Prämie natürlich erheblich günstiger; Kunde war der Meinung bis dahin müsse er genügend verdient haben), jedoch mit Leistungsdauer bis 65. Lebensjahr. Es wurde sinnvoller Weise ein Tarif mit einer jährlichen dynamischen 10 %-igen Erhöhung (welche ja bekanntlich 2 x angeboten und abgelehnt werden kann und erst beim 3. mal der Ablehnung vom Versicherer nicht mehr ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden muss) der BU-Renten-Leistung und der Kapitallebensversicherung vereinbart. Sinnvoll deshalb, weil der Kunde bei Abschluss noch keinerlei ausreichende Rentenabsicherung hatte.

Max Huber zahlte anfangs statt Bruttobeitrag mtl. 138,57 DM, effektiv nach Beitragsverrechnung nur mtl. 103,93 DM, incl. Kapitalbildungseffekt. Als Selbständiger konnte er diese Beiträge sogar i.R. des Sonderausgabenabzuges steuerlich geltend machen.

Der Versicherungsschein war noch gar nicht postalisch bei Max Huber eingegangen, aber uns als Makler schon die Annahme am 26.08.1998 erklärt, da ereignete sich ein schwerer Unfall. Max Huber stürzte 5.9.1998 auf einer Baustalle ein Stockwerk tiefer und hatte noch Glück im Unglück, aber die Fersengelenke sind seitdem so kaputt, dass nach vielen Operationen und einem guten Jahr später klar war ,dass er den bisherigen Beruf nicht mehr weiter ausüben kann.

Aufgrund der Annahmeerklärung bestand der Schutz in vollem Umfang und besser hätte man ihn nicht abschließen können. Nachdem anfangs ja die private Krankenversicherung Krankentagegeld zahlt, was man unbedingt haben sollte, erhielt unser Mandant während eines Jahres, indem er natürlich nicht arbeiten konnte, laufend sein Krankentagegeld. Das waren rund 50.000 DM bis zu dem Zeitpunkt, bis dann erst festgestellt werden konnte, dass Max Huber nicht mehr arbeits-, sondern berufsunfähig ist.

Unser BU-Versicherer hat am 10.01.2001 festgestellt, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt und rückwirkend geleistet. Max Huber erhielt auf einen Schlag fast 50.000 DM. Dank unserer Hilfe musste er nicht einmal das Krankentagegeld an seinen privaten Krankenversicherer zurückzahlen. Es gibt da einen juristischen Kunstgriff, der das zulässt. Seitdem besteht zwar für Ihn die traurige Gewissheit, dass er seinen früheren Beruf, der viel laufen und schweres Heben beinhaltet nicht mehr ausüben kann, aber er und seine Familie ist bestens versorgt.

Die dynamische Erhöhungsmöglichkeit, die ohne Leistungsfall auch hätte jederzeit abgelehnt werden können, bewirkte nun, dass ab 1.9.1999 seine BU-Rente von 36.000 jährlich um den Dynamiksatz 10 % auf 39.605,55 DM / Jahr erhöht wurde. Jeder kann sich vorstellen, dass unser Mandant gerne jede 10 % -ige Erhöhung in den nächsten 33 Jahren wahrnehmen wird, obwohl sich sein Beitrag von 138,57 DM bzw. effektiv 103,93 DM natürlich auch entsprechend jeweils um 10 % erhöht. Aber diesen muss er auch nicht selber zahlen, sondern wird zusätzlich als seperate BU-Leistung vom Versicherer übernommen, weil zusätzlich eine sog. Beitragsbefreiung für Haupt- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit dem Vertrag vereinbart worden ist. Im Jahr 2001 betrug die BU-Jahresrente bereits 47.554.02 DM / Jahr (der Beitrag liegt nun bei 222,83 DM, effektiv 160,44 DM, aber den muss unser Mandat ja wegen der BU-Beitragsbefreiung auch nicht selber zahlen). Nach wie vor, kann er sich aufgrund einer derartig erstklassigen Berufsunfähigkeitsversorgungsrente, auch weiterhin die immer noch günstige private Vollkrankenversicherung leisten, die nebenbei bemerkt auch angenehm und wichtig für Max Huber war und ist, weil er sein Leben lang mit freier Privatarztwahl bzw. Chefarztbehandlung sowie 1-Bettzimmer-Unterbringung im Krankenhaus bestens versorgt ist, während der Leistungsabbau der gesetzlichen Kassen auf eine Halbierung der Leistung zusteuert.

FAZIT: Wer sich rechtzeitig, richtig durch kompetente Beratung gut und günstig BU-versichert, kann Glück im Unglück haben!


 
   

 

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