Wie hoch sollen Sie sich versichern? Ermitteln Sie sich Ihre Versorgungslücke

Welche Möglichkeiten gibt es bei Zahlungsschwierigkeiten ?

Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern?

Wie wichtig ist es die Antragsfragen genau zu beantworten - kann ich auch etwas weglassen?

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in Kombination mit einer Lebensversicherung, was ist besser?

Ich muss beruflich auch immer mal ins Ausland – genieße ich dort im Ausland
dann auch den Versicherungsschutz?

Wann wird der Sport zum Risikosport?

 

Wie hoch sollen Sie sich versichern? Ermitteln Sie sich Ihre Versorgungslücke


Welche Leistungen erbringt der Staat im Falle einer BU?

Um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten müssen erst mal mindestens 36 Pflichtbeiträge (3 Jahre) innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der BU nachgewiesen werden. Wenn Sie diese nachweisen können, erhalten Sie eine sog. Erwerbsminderungsrente (EM-Rente).
Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, wird erst mal überprüft, ob Sie nicht in einem anderen Beruf tätig arbeiten können (Berufsschutz gibt es keinen mehr). Wenn es nun heißt, Sie können 6 oder sogar mehr Stunden am Tag irgendetwas arbeiten, so erhalten Sie gar keine Rente. Wer 3 – 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die halbe EM-Rente (da ein Hinzuverdienen noch möglich ist). Erst wer nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten kann, erhält die volle EM-Rente.
Die Höhe dieser EM-Rente ist unterschiedlich. Wird eine EM-Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen, sind Rentenabschläge hinzunehmen. Für jeden Kalendermonat, für den die Rente wegen WM beansprucht wird, beträgt der Rentenabschlag 0,3 %. Der Abschlag ist jedoch auf insgesamt 10,8 % begrenzt. Über den Daumen gepeilt entspricht die EM-Rente in etwas 60 % der Altersrente, die man erreicht hätte, wenn man bis zum 57. Lebensjahr gearbeitet hätte und Rentenversicherungsbeiträge bezahlt hätte.

So berechnen Sie Ihre Versorgungslücke!

monatliche Fixkosten
+ zusätzliche monatliche Ausgaben
- Versorgungsansprüche aus
· gesetzlicher Rentenversicherung
· aus betrieblicher Altersvorsorge
· aus privaten Versicherungen
- Erträge aus Kapitalvermögen (od. z.B. Einnahmen aus Vermietungen)

= monatliche Versorgungslücke derzeit.
Da sowohl die Versorgungsansprüche als auch das private Vermögen anwachsen, verkleinert sich im Normalfall dieVersorgungslücke über die Jahre hinweg.

In jungen Jahren ist die Versorgungslücke am größten!!!

Wie hoch Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können Sie bei der Rentenversicherung durch einen Antrag auf Kostenklärung erfahren. Einfacher ist es häufig, eine Beratungsstelle vor Ort zu kontaktieren oder beim der zuständigen LVA nachzufragen.

Die nächste BfA finden Sie unter:
www.bfa.de/

Die nächste LVA finden Sie unter:
www.lva.de/


Welche Möglichkeiten gibt es bei Zahlungsschwierigkeiten ?

Wenn eine Versicherung eine Laufzeit von 12 Jahren und mehr hat, kann es durchaus einmal – auch wenn das mit Sicherheit nicht so geplant ist – zu Zahlungsschwierigkeiten kommen.
Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, wie darauf reagiert wird / werden kann. In der Regel variieren die angebotenen Möglichkeiten auch mit Dauer der schon bereits vergangenen Versicherungslaufzeiten. Je mehr man schon eingezahlt hat, umso mehr ist in der Regel dann auch möglich. Zu sagen, Zahlungsschwierigkeiten sind keine Problem, weil dann kann ich ja das oder das machen, ist jedoch leider falsch. Jede Maßnahme, die bei Liquiditätsschwierigkeiten erfasst wird, hat gewisse Nachteile. Die schlechteste Lösung ist jedoch meist das Beenden des Versicherungsvertrages. Besser ist es sich um eine geeignete und auch mögliche Überbrückungsmaßnahme zu bemühen.


Welche Möglichkeiten gibt es bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten?

1. Stundung der Beiträge
Vorteil: Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, da der Vertrag unverändert weiterläuft.
ABER: Die Beiträge müssen natürlich nach Ablauf einer festgesetzten Stundungsfrist zurückgezahlt werden, häufig noch mit zusätzlichen Stundungszinsen. Dies ist dann auf einmal ein ganzer Batzen Geld.

2. Wiederinkraftsetzung mit / ohne erneute Gesundheitsprüfung
Vorteil: Man kann den Vertrag einige Monate ruhen lassen und zahlt auch nichts.
ABER: Für diese Zeit besteht kein Versicherungsschutz und wenn man nach Ablauf der Frist immer noch nicht zahlungsfähig ist, ist eine Verlängerung meist nur möglich, wenn die Widerinkraftsetzung mit einer erneuten Gesundheitsprüfung erfolgt.

3. Auflösung der Überschüsse
Vorteil: Der Versicherungsnehmer genießt weiterhin Versicherungsschutz. Je mehr Überschüsse schon angesammelt sind, umso länger kann man diese Lösung in Anspruch nehmen.
ABER: Die hierzu verwendeten Überschussanteile, die häufig für die Altersvorsorge gedacht sind, sind weg und können auch nicht mehr verzinst werden. Damit reduziert sich die Ablaufleistung.

4. Policendarlehen
Vorteil: Man hat erst mal wieder Geld und durch die fristgerechte Rückzahlung des entnommenen Geldes kommt es zur Wiederherstellung des ursprünglichen Vertrages, so als ob er gar nicht beliehen worden wäre.
ABER: Es müssen Policendarlehenszinsen gezahlt werden.

5. Änderung der Überschussverwendungsform auf Beitragsverrechnung
Vorteil: Durch die Überschussverwendung Beitragsverrechnung reduziert sich der Beitrag.

 

Welche Möglichkeiten gibt es bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten?

1. Herabsetzen des Versicherungsschutzes
Vorteil: Durch die Wahl einer geringeren BU-Rente oder einer geringeren Versicherungssumme reduziert sich der zu zahlende Beitrag. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten.
ABER: Es reduziert sich nicht nur der Beitrag, sondern in einem BU-Fall auch die Leistung. Zudem kann zu einem späteren Zeitpunkt die BU-Rente im Versicherungsvertrag nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf die ursprüngliche Höhe angehoben werden.

2. Dauerhafte Beitragsfreistellung
Vorteil: Zumindest ein geringer Versicherungsschutz bleibt bestehen. Dies erfolgt dadurch, dass sich die Versicherung aus dem vorhandenen Deckungskapital die beitragsfreie Versicherungssumme bis zum Ende der Laufzeit errechnet. Weitere Beiträge entfallen somit.
ABER: Diese beitragsfreie Versicherungssumme ist sehr nieder und stellt keinen wirklichen Versicherungsschutz mehr dar.

 


Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern

Renten aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) oder auch aus selbstständigen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind als zeitlich begrenzte Renten mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Beispiel:
Wird ein 40-jährger Mann berufsunfähig und hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 60. Lebensjahr ergibt sich eine Laufzeit von 20 Jahren (Ertragsanteil 31% der BU-Jahresrente).

Ertragsanteil

Laufzeit der Rente ab Beginn der Rente, Ertragsanteil in %

 

Laufzeit Ertragsanteil in %   Laufzeit Ertragsanteil in %   Laufzeit Ertragsanteil in %
1 0   16 26   31 43
2 2   17 28   32 44
3 5   18 29   33 45
4 7   19 30   34 46
5 9   20 31   35 47
6 10   21 33   36 48
7 12   22 34   37 49
8 14   23 35   38 49
9 16   24 36   39 50
10 17   25 37   40 51
11 19   26 38   41 52
12 21   27 39   42 52
13 22   28 40   43 53
14 24   29 41      
15 25   30 42      
 

Wie wichtig ist es die Antragsfragen genau zu beantworten - kann ich auch etwas weglassen? (Stichwort: vorvertragliche Anzeigenpflicht )

Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie z.B.
Muss ich auch einen Freizeitsport angeben, wenn ich die Risiken dieses Sports gar nicht versichert haben will?
Wenn ich Rückenbeschwerden nicht angebe und dann aufgrund einer psychischen Erkrankung zum BU-Fall werde, kann der Versicherer dann die Leistung verweigern?

Die vorvertragliche Anzeigenpflicht gehört zu den sog. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Obliegenheiten sind Voraussetzungen, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, damit er im Schaden- oder Leistungsfall nicht seinen Anspruch auf die vereinbarte Leistung verliert. (Dazu gehören übrigens auch, die Anzeige eines Wohnungswechsels, die Anzeigen des Versicherungsfalls, die Auskunftspflicht im Versicherungsfall)

Im Versicherungsvertragsgesetz (§16 VVG) ist die Anzeigenpflicht genau beschrieben:

  1. Der Versicherungsnehmer hat bei der Schließung des Vertrags alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind die Gefahrenumstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.
  2. Ist dieser Vorschrift zuwider die Anzeige eines erheblichen Umstandes unterblieben, so kann der Versicherer von dem Verrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn die Anzeige eines erheblichen Umstandes deshalb unterblieben ist, weil sich der Versicherungsnehmer der Kenntnis des Umstandes arglistig entzogen hat.

Sie stellen für den Versicherer ein sog. Risiko dar, das er einkauft oder eben lieber nicht. Um dieses Risiko einschätzen zu können, zu entscheiden, ob er dieses Risiko einkauft, hat er im Antragsformular Fragen integriert, die im helfen, das Risiko einzuschätzen. Diese Frage sind zu beantworten, damit der Versicherer seine Entscheidung treffen kann. Wie schon im § 16 VVG steht, sind alle Fragen, nach denen der Versicherer schriftlich fragt, als erheblich anzusehen und auch zu beantworten. Da insbesondere Krankheiten und Risikofreizeitaktivitäten (wie z.B. Flugsport, Tauchen, Klettern) das Risiko erhöhen, fragt der Versicherer im Antragsformular gezielt danach und somit sind diese Fragen alle zu beantworten, auch wenn man z.B. das Risiko eines Sportunfalls beim Fallschirmspringen gar nicht mitversichern will.

Besonders die Gesundheitsfragen sind mit Bedacht zu beantworten. 9 von 10 BU-Fälle entstehen durch eine Erkrankung, nur jeder 10. durch einen Unfall. Wenn nun der Versicherer aufgrund einer Vorerkrankung schon sieht, dass hier die Wahrscheinlichkeit einer BU besteht, dann wir er sie entweder gar nicht versichern oder eben dieses eine Risiko ausschließen. (Ggf. wird auch ein Beitragszuschlag erhoben.) Geben Sie diese Erkrankung jedoch nicht an und Sie werden zum BU-Fall, dann ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit, da ja die vorvertragliche Anzeigenpflicht verletzt wurde. Dabei kann durchaus unerheblich sein, dass der BU-Fall durch eine ganz andere Sache zustande gekommen ist.

Die vorvertragliche Anzeigenpflicht ist also wichtig, um die Risiken einzuschätzen und dementsprechend die Beiträge berechnen und die geplanten Überschüsse erwirtschaften zu können. Stellen Sie sich vor, die Versicherung kauft blindlings Risiken ein. Die Folgen wären für Sie nicht gut. Da die Versicherung mehr als geplant für BU-Fälle leisten müsste, würden die erwirtschafteten Überschüsse schwinden und ausbleiben. Die Beiträge könnten nicht konstant gehalten werden, sie würden steigen.


Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in Kombination mit einer Lebensversicherung, was ist besser?

Wir empfehlen den Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (in Kombination mit einer Lebensversicherung) gehen Sie i.d.R. einen Kompromiss ein, da meistens nur eines von beiden Produkten wirklich zu den „sehr Guten“ gehört. Entweder die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Lebensversicherung. Wenn Sie eine Lebensversicherung benötigen, empfehlen wir Ihnen diese getrennt abzuschließen. Dadurch können Sie auch hier die Beste auswählen.



Ich muss beruflich auch immer mal ins Ausland – genieße ich dort im Ausland
dann auch den Versicherungsschutz?

Viele Versicherungen bieten weltweiten Versicherungsschutz. Dieser kann allerdings eingeschränkt sein, wenn Ihre Reisetätigkeit Sie in Kriegsgebiete bzw. Gebiete mit großen Erkrankungsrisiko führt. Sprechen Sie uns auf alle
Fälle auf Ihre Reisetätigkeit an, damit wir im Vorfeld abklären können, ob der Versicherungsschutz für diese Reisetätigkeiten dann auch sicher gewährt
wird.


Wann wird der Sport zum Risikosport?

Ist Reiten ein Risikosport? Ich geh im Urlaub manchmal tauchen, aber nie richtig tief – muss ich das angeben? Ich mache Bergtouren in der ganzen Welt – gefährlich sind die aber nicht! Ist Motorrad fahren auch ein Risikosport, ich fahre mit den Motorrad zur Arbeit!?

Es ist nicht immer sofort erkennbar, ob ein Sport nun schon Risikosport ist oder ein einfaches Freizeitvergnügen, das für die Risikoprüfung zur BU-Versicherung irrelevant ist.

Beginnen wir einfach einmal mit der Auflistung, was an Sportarten angegeben werden muss.
Ø Automobilsport (Rennen jeder Art)
Ø Motorradsport (Rennen jeder Art, auch Geschicklichkeitswettbewerbe)
Ø Bergsport (auch Klettern an einer Kletterwand)
Ø Flugsport
Ø Boxen oder Kickboxen
Ø Motorbootrennen
Ø Mountain-Biking – Rennen und Wettkämpfe; auch außerhalb Europas
Ø Rafting
Ø Canyoning
Ø Ski Alpin und Snowboarden – Teilnahme an Wettkämpfen
Ø Skispringen
Ø Tauchen
Ø Segeln auf dem Meer
Ø Reiten

Einige Erläuterungen:

Sie fahren Auto nicht nur im normalen Straßenverkehr, dann geben Sie das an. Gleiches gilt für Motorradfahren.

Bergsport:
Wenn Sie nur hin und wieder eine kleine Wanderung in bergigen Gegenden machen, dann ist das kein Bergsport. Fragen Sie aber im Zweifel lieber bei uns nach. Beim Bergsport ist für die Versicherung interessant, bis zu welchen Höhen Sie aufsteigen. Ob Sie sich sichern müssen und wo in der Welt Sie überall diesen Sport ausüben. Ob Sie auch Klettern und über Gletscher gehen. Wenn Sie Bergsport betreiben, dann geben Sie dies bei uns an und wir senden Ihnen einen Fragebogen zu. Mittels diesen versuchen wir dann festzustellen, ob Sie versicherbar sind und wenn ja, mit welchen Risikoaufschlag. Bei manchen Versicherungen sind Sie z.B. nicht versicherbar, wenn Sie auch außerhalb Europas in die Berge gehen.

Tauchen:
Wenn Sie hin und wieder tauchen, dann geben Sie das auch an. Hier senden wir Ihnen auch einen Fragebogen zu, um dann festzustellen, ob es in den Augen der Versicherung noch einfaches Freizeitvergnügen ist oder auch schon ein Risikosport ist. Hier ist entscheidend, wie tief und wie lange Sie tauchen. Auch, ob Sie in z.B. in Wracks tauchen oder unter Eis.

Reiten:
Beim Reiten ist es auch schwer pauschal zu sagen, was Risiko- und was Freizeitsport ist. Wenn Sie an Rennen oder Tournieren teilnehmen oder wenn Sie Springreiten machen, dann ist in vielen Fällen mit einem Risikoaufschlag zu rechnen. Geben Sie also auch beim Reiten an, dass Sie diesen Sport ausüben und wir senden Ihnen auch in diesem Falle einen Fragebogen zu.


Noch eine Bemerkung zum Schluss:
Bei den meisten Versicherungen muss der Beginn einer Risikosportart nicht mehr angegeben werden, wenn bereits die Police ausgestellt ist. Das heißt, wenn sie z.B. bereits seit 3 Jahren BU-Schutz genießen und dann das Drachenfliegen beginnen, gibt es keinen nachträglichen Aufschlag!
Daher heißt es auch hier – VERSICHERN SIE SICH SO JUNG WIE NUR MÖGLICH!





   

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