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  Wichtige Leistungsmerkmale einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufsanfänger  

 

Reservestärke* - wie stabil ist das Unternehmen?

Gerade bei Verträgen die sehr lange laufen, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist es besonders wichtig ein finanziell stabiles Unternehmen auszuwählen. Das Rating wurde von dem führenden Finanzmagazin Capital herausgegeben. Versicherungen sollten über ein Finanpolster von mehr als 100 % verfügen, damit Sie rechnerisch mind. ein Jahr lang auf Einkünfte am Kapitalmarkt verzichten können. Die Quote ist um stille Lasten bereinigt.

* = Reservestärke: Freie Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RFB) plus Bewertungsreserve im Verhähltnis zur Jahresentnahmen aus der RFB plus Dotierung des Schlussgewinnanteilfonds


 

 

BU-Rating von Franke & Bornberg:

Franke & Bornberg ist eine unabhängige Analysefirma die sich auf die Bewertung von Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert hat. Franke & Bornberg bewertet die Kundenfreundlichkeit der Vertragsbedingungen, und vergeben das sog.F-Rating. Unter den vielen Testberichten, ist das von Franke & Bornberg am aussagekräftigsten.

Ratingskala: FFF="hervorragend", FF+ ="sehr gut", FF="gut", FF-="befriedigend", F+="noch befriedigend"


 

 

Verweisung - abstrakte Verweisung
Unter abstrakter Verweisung versteht man die Verweisung des Versicherten auf einen nicht ausgeübten Beruf. Diese/r sogenannte "Verweisungsberuf/-tätigkeit" muß der Versicherte in der Regel aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung unter Berücksichtigung des Grades seiner Erkrankung ausüben können. Darüberhinaus muß die Lebensstellung, die regelmäßig mit der Ausübung der Verweisungstätigkeit erreicht wird, seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. Das Arbeitsplatzrisiko trägt der Versicherte also selbst.

 


Berufswechsel:

Achten Sie ganz besonders darauf, wie in den Vertragsbedingung der Beruf definiert ist. Es sollte der „zuletzt ausgeübte Beruf“ der versicherte Beruf sein. Als Berufsanfänger stehen Sie am Anfang Ihrer Karriere. In der heutigen Zeit ist es nicht mehr selbstverständlich, dass man mit dem Beruf, mit dem man startet, auch in Rente geht. Wichtig ist es daher, wie im Tarif der versicherte Beruf definiert ist.

Die einzelnen Berufe sind bei den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften je nach Risiko verschiedenen Berufsgruppen (z.B. 1 bis 3 oder A, B, C) zugeordnet. Positiv ist es, wenn sich durch einen Berufswechsel ein Wechsel in eine bessere Berufsgruppe ergibt, der Vertrag nachträglich ggf. dementsprechend verbessert werden kann.

Zudem ist es als positiv zu bewerten, wenn im Tarif explizit festgehalten wird, dass ein Berufswechsel nicht angezeigt werden muss.


Arbeiten im Ausland möglich:

Nicht alle Tarife bieten weltweiten Schutz. Da einen die berufliche Karriere durchaus mal für gewisse Zeit ins Ausland führen kann, ist es wichtig darauf zu achten, dass dieser Schutz durch eine Erwäunung in den Tarifbeschreibungen definitiv gewährt wird.


Nachträgliche Erhöhung der Rente möglich:

Manche Tarife bieten die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt die Rente noch, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung, zu erhöhen. Als junger Mensch sollte man keinen Vertrag ohne eine derartige Option abschließen. Die Vertragslaufzeiten von BU-Verträgen sind sehr lang. Da kann sich die persönliche Situation noch gewaltig verändern. Gut ist es, dann einen Vertrag zu haben, den man auch später noch erweitern kann.

Manche Tarife bieten hier sog. Nachversicherungsgarantien. Sie ermöglichen es dem einzelnen beim Eintritt bestimmter Ereignisse (z.B. Heirat, Wechsel in die Selbstständigkeit, Kauf einer Immobilie) die BU-Rente zu erhöhen. Diese Nachversicherungsgarantien sind bei jeder Versicherungsgesellschaft anders gestaltet. Zum einen sind unterschiedliche Ereignisse definiert (z.B. Kauf einer Immobilie allgemein oder Kauf einer Immobilie zur Eigennutzung) und zum anderen sind sie auf sehr unterschiedliche Weise eingeschränkt. So darf man bei manchen Versicherungsgesellschaften maximal 45 Jahre alt sein, um eine Nachversicherungsgarantie in Anspruch zu nehmen, bei andern geht das bis zum 50. Lebensjahr. Bei einigen kann man ab einer monatlichen BU-Rente von 500.- Euro schon keine Erhöhung mehr beantragen, bei anderen ist dafür noch eine Erhöhung möglich, wenn man sich bereits auf 1500.- Euro monatliche BU-Rente versichert hat.

 


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